Der Geheimcode

Viele Arbeitnehmer sind der Ansicht, Arbeitszeugnisse seien generell in einem "Geheimcode" geschrieben, so dass sich Arbeitgeber Informationen übermitteln können, die Arbeitnehmer nicht erkennen. Das ist nicht zutreffend. Man muss zwischen der wohlwollenden Zeugnissprache ("Zeugniscode"), erlaubten "Verschlüsselungstechniken" und dem verbotenen "Geheimcode" unterscheiden.

Definition Geheimcode

Der „Geheimcode“ bezeichnet Zeugnisfloskeln, die auf den ersten Blick positiv klingen, aber in Wahrheit eine versteckte negative Bedeutung haben. Sie entsprechen keiner Zeugnisnote (auch nicht der Note 5), sondern verweisen auf Verhaltensweisen, die aus Sicht des Arbeitgebers den Betriebsfrieden stören (z. B. Arroganz, sexuelle Belästigung, Alkoholismus). Geheimcodes sind nach §109 Absatz 2 GewO (Gewerbeordnung) verboten:

"Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen."

Arbeitnehmer können daher ausschließen, dass ihr Zeugnis „Geheimcodes“ enthält. Dennoch sind Zeugniswertungen nicht leicht zu verstehen, zumal sie immer wohlwollend klingen und selbst in der Note 5 noch freundlich formuliert sind:

Geheimcodes (verboten) Zeugnisformulierungen der Note 5 (erlaubt)
Für die Belange der Belegschaft bewies er immer Einfühlungsvermögen (= Er suchte sexuelle Kontakte im Kollegen­kreis) Er erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß (= Er war ein Bürokrat ohne Eigeninitiative).
Sie hat mit ihrer geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen (= Sie hat Alkoholprobleme) Sie war stets willens, ihre Aufgaben zu den vereinbarten Zeitpunkten abzuschließen (= Sie hat Termine nicht eingehalten).
Er zeigte stets Engagement für Arbeitnehmerinteressen außerhalb der Firma (= Er hat an Streiks teilgenommen) Diese Funktion erforderte eine hohe Ausdauer und Flexibilität (=über die er nicht verfügt).
Im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten zeigte sie durchweg eine erfrischende Offenheit (= Sie war sehr vorlaut) Wir bedauern, auf ihre weitere Mitarbeit verzichten zu müssen (=Wir sind froh, dass wir sie los sind).
Seine Standpunkte stellt er in selbstbewusster Art vor (=Er war arrogant und anmaßend). Sie stellte trotz der leider sehr hohen Fluktu­ation und anderer schwieriger Umstände in ihrer Abteilung die Funktionsfähigkeit sicher (= Sie hatte ihre Abteilung nicht im Griff).
Wir lernten sie als umgängliche Kollegin kennen (= Man sah sie lieber gehen als kommen). Wir hatten sie sehr geschätzt. Umso mehr bedauern wir, dass wir das Arbeitsverhältnis zum heutigen Tage beenden müssen (=Die frühere Wertschätzung endete abrupt durch ein unerfreuliches Ereignis).
Er suchte bei allen Aufträgen stets nach sinnvollen und Lösungen (= Aber er fand sie nicht).

Eine anschauliche Erläuterung des Unterschieds von Geheimcode und wohlwollender Zeugnissprache finden Sie in diesem Video.

Die wohlwollende Zeugnissprache („Zeugniscode“)

Der Bundesgerichtshof urteilte am 26. November 1963, dass Arbeitgeber aufgrund ihrer „auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinausweisenden sozialen Mitverantwortung“ verpflichtet sind, Zeugnisse nicht nur der Wahrheit entsprechend, sondern auch mit „verständigem Wohlwollen“ zu formulieren. Zeugnisse sollen Arbeitnehmern das berufliche Weiterkommen nicht ungerechtfertigt erschweren und ihnen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt geben. Damit soll vermieden werden, dass ein verärgerter Arbeitgeber einem ehemaligen Mitarbeiter ein „vernichtendes Zeugnis“ mit auf den Weg gibt, indem er z.B. schreibt: „Er hat bei uns versagt und wir sind überzeugt, dass zukünftige Arbeitgeber die gleichen Erfahrungen mit ihm machen werden“. Arbeitszeugnis Geheimcodes sind und bleiben jedoch verboten

Durch dieses BGH-Urteil hat sich die seit jeher wohlwollende Zeugnissprache noch weiter ausdifferenziert. Sie ist am ehesten vergleichbar mit dem Bewertungsspektrum von überschwänglichem Lob („Das hast du fantastisch gemacht“) bis zu motivierender Kritik („Du hast dir erkennbar Mühe gegeben, aber das kannst Du noch besser“) durch Lehrer im Umgang mit ihren Schülern. Übertragen auf die bekannte Zufriedenheitsfloskel, die für die Gesamtnote eines Zeugnisses entscheidend ist, bedeutet dieses Prinzip:

  • Note 1: "Er erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit."
  • Note 2: "Er erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit."
  • Note 3: "Er erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit."
  • Note 4: "Er erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit."
  • Note 5: „Er war bemüht, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erfüllen.“

Eine anschauliche Erläuterung hierzu finden Sie in diesem Video.

Sie haben bereits ein Arbeitszeugnis erhalten und möchten sichergehen, dass darin kein Geheimcode enthalten ist? Nutzen Sie unseren kostenlosen Zeugnis-Decoder!

Da es in Zeugnissen keine offene Kritik gibt, wird das schwache Lob für schwache Leistungen (z. B. „Er/Sie hat unsere Erwar­tungen erfüllt“) bis zur Note 1 vierfach (!) gesteigert (z. B. „Er/Sie hat unsere Erwar­tungen stets sehr weit übertroffen“). Im normalen Sprachgebrauch gibt es hingegen nur zwei Stufen des Lobes (gut, sehr gut) und zwei Stufen der Kritik (schlecht, sehr schlecht). Dadurch wirken sehr gute Zeugnisse auf den ersten Blick unweigerlich übertrieben, wovon man sich als Leser nicht täuschen lassen sollte.

Viele Menschen interpretieren solche Arbeitszeugnis Formulierungen bereits als Geheimcode. Die vermeintliche Übertreibung ist hauptverantwortlich für das schlechte Image von Arbeitszeug­nissen als „unglaubwürdige Lobeshymnen“. Am Superlativ „vollste Zufriedenheit“ wird dabei beispiels­­­weise kritisiert, dass man „voll“ gar nicht steigern könne („voller als voll geht nicht“). Diese Argumentation übersieht, dass es beim Vergleich der Leistungen von Arbeitnehmern weniger um Steigerung als vielmehr um Relativierung geht, wie auch im folgenden Beispiel:

Glas 2 ist voller als Glas 1. Glas 3 ist am vollsten.

Glas 2 ist voller als Glas 1. Glas 3 ist am vollsten.

Diese zwei Sätze, die das Adjektiv „voll“ steigern und den Superlativ „vollste“ verwenden, sind sowohl grammatisch als auch physikalisch völlig korrekt.

Sie hören sich nur im ersten Augenblick ungewöhnlich an. Wenn Arbeitnehmer ihr Arbeitszeugnis selbst schreiben, bauen sie daher oft typische Fehler in den Eigenentwurf ein, da sie die Zeugnissprache nicht aus dem täglichen Sprachgebrauch kennen.

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Verschlüsselungstechniken

Am unteren Ende der Notenskala, d. h. zur wohlwollenden Bewertung schwacher Leistungen in den Note 4 und 5, gibt es verschiedene Verschlüsselungstechniken zur „wohlwollenden Kritik“. Diese erklären unsere Experten im Artikel „Arbeitszeugnis prüfen“ sowie in diesem Video:

Merke: Die häufig zu hörende Annahme, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein gutes Zeugnis habe, ist ein Missverständnis. Zeugnisse müssen lediglich „wohlwollend“ formuliert werden. Es gibt daher in Zeugnissen keine offene Kritik. Ein schwaches Lob („wir waren zufrieden“) steht für eine schwache Leistung, ein starkes Lob („Wir waren stets außerordentlich zufrieden“) für eine starke Leistung.