Arbeitszeugnis Muster
Zum besseren Verständnis der ca. 250 Arbeitszeugnis-Muster, die wir kostenlos als Vorlage zur Verfügung stellen, möchten wir Ihnen die Eigenheiten von Arbeitszeugnis Formulierungen in folgendem Artikel näher erläutern.
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Pauschalität vs. Individualität von Muster Arbeitszeugnissen
Der meistverwendete google-Suchbegriff zum Zeugnisthema lautet „Arbeitszeugnis Muster“ und enthält eigentlich einen Widerspruch: Ein Muster ist eine verallgemeinerbare Vorlage, ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis beinhaltet hingegen eine individuelle Bewertung von Leistungen. Zeugnis-Profis, wie die Ghostwriter des Portals www.arbeitszeugnis.de, sind in der Lage, für jeden Einzelfall eine sehr persönliche Würdigung der Leistungen „maßzuschneidern“, doch dies ist zeit- und kostenintensiv. In Personalabteilungen stehen im Schnitt nur 20 min dafür zur Verfügung, ein Arbeitszeugnis zu schreiben, zugleich werden die Personalsachbearbeiter meist nicht hinreichend geschult. Diese Problematik wurde u.a. in einer umfangreichen Zeugnis-Studie der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena thematisiert. Daher ist es naheliegend, dass in vielen Unternehmen auf Musterzeugnisse zurückgegriffen wird. Eine typische Pauschalbewertung für ein Arbeitszeugnis sieht so aus:
(…) war er jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und schnell exzellente Lösungen zu finden. Er zeigte jederzeit große Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit seinen Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei er auch durch seine vorbildliche Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit größtem Arbeitsaufkommen erwies er sich immer als in höchstem Maße belastbar.
Alle Aufgaben führte er selbstständig, sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Er agierte stets ruhig, überlegt, zielorientiert und präzise. Dabei überzeugte er sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Er war in hohem Maße zuverlässig. Für alle auftretenden Probleme fand er ausnahmslos gute Lösungen. Die Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
Er wurde wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Er war immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war ausnahmslos einwandfrei und loyal..
Wenn sich Arbeitnehmer bei ihren Vorgesetzten oder der Personalabteilung aufgrund der oben genannten Nachteile um eine Korrektur/Ergänzung eines solchen Pauschaltextes bitten, ergibt sich oftmals folgender Dialog:
Arbeitnehmer: Ich habe bemerkt, dass andere ausgeschiedene Mitarbeiter denselben Wertungstext erhalten haben und man diesen Text auch vielfach wortgleich in Zeugnissen im Internet findet. Ich möchte Sie bitten, dieses sehr pauschale Zeugnis um individuelle Aussagen ergänzen.
Arbeitnehmer: Ich will Sie ja nicht verklagen, ich möchte nur gern ein glaubwürdiges Arbeitszeugnis, das zu mir und meinem Beruf passt und keinen pauschalen Standardtext.
Arbeitnehmer: Aber Sie können doch zumindest meine Arbeitserfolge erwähnen?!
Es ist natürlich vollkommen verständlich, dass jeder Arbeitnehmer Wert auf ein wahres und faires Arbeitszeugnis legt, denn es wird in den folgenden Jahren und Jahrzehnten bei jeder Neubewerbung von Bedeutung sein. Und natürlich gehört es auch zum Aufgabengebiet einer Führungskraft, die ein Zeugnis unterzeichnet, ein offenes Ohr für die Sorgen und Fragen der unterstellten Mitarbeiter zu haben, selbst wenn die Zusammenarbeit beendet wird. Zudem sollte sich eine Personalabteilung als Dienstleister verstehen und auf die Anliegen der Mitarbeiter serviceorientiert und professionell eingehen.
Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe dafür, dass Vorgesetzte bzw. Personalabteilungen trotzdem Änderungswünsche an Arbeitszeugnissen kategorisch ablehnen:
- Mangelnde Sachkenntnis
Nur wenige Vorgesetzte und Personaler haben schon einmal eine Zeugnisschulung besucht. Daher fehlt es häufig an der Kompetenz in der Zeugnisschreibung. Wie allgemein bekannt kann ein einziges ergänztes oder entferntes Wort die Bedeutung einer Beurteilung erheblich beeinflussen. Wenn man nun einen Präzedenzfall schafft, indem man ein verbessertes Zeugnis akzeptiert, könnten andere Mitarbeiter ebenfalls ein individuelleres Zeugnis einfordern. Dieser gestiegene Anspruch kann dann nicht erfüllt werden, so dass man den Präzedenzfall vermeiden will.
- Zeitersparnis
Viele Arbeitgeber empfinden die Erstellung von Arbeitszeugnissen als lästige Pflicht und je mehr Zeit darauf verwendet wird, umso kostenintensiver ist dieser Faktor. Daher wird der Prozess der Zeugniserstellung stark standardisiert und Zusatzaufwand (z.B. durch nachträgliche Berichtigungen) ist unerwünscht.
Bei der Ablehnung von Änderungswünschen wird nun sehr oft das Argument der „Rechtssicherheit“ verwendet. Dies geht darauf zurück, dass manche Anbieter von Arbeitszeugnis-Mustern und Generatoren mit dem Argument werben, diese wären „zu 100% rechtssicher“.
Solche Aussagen sind als Werbung zu verstehen und nicht als Garantie. Natürlich werden pro Jahr tausende Prozesse vor Arbeitsgerichten wegen Zeugnisstreitigkeiten geführt, z.B. weil Arbeitnehmer eine schwache Benotung nicht akzeptieren wollen oder weil bestimmte Zuständigkeiten/Aufgaben im Zeugnis fehlen. Man könnte den Anbietern der Generatoren diese Art von Streitfällen nicht vorwerfen, sie haben darauf keinen Einfluss, weil solche Angaben vom Vorgesetzten bzw. der Personalabteilung eingetragen werden. Es zeigt aber schon, dass es keine 100%ige Rechtssicherheit für Generatoren-Zeugnisse geben kann.
Der Hauptgrund, warum die Rechtssicherheit nicht besteht, ist jedoch ein anderer: Es wäre eigentlich zu erwarten, dass Arbeitszeugnis-Muster und Generatoren für jeden Beruf passende Formulierung bereitstellen, so dass z.B. Einkäufern die erforderliche Verhandlungsstärke bescheinigt werden kann oder Führungskräften mit Coaching-Aufgaben ein ausgeprägtes didaktisches Geschick. Tatsächlich aber beschränken sich viele Generatoren darauf, eine überschaubare Sammlung an sehr pauschalen Floskeln anzubieten, die bei keinem Beruf auffallend unpassend wirken. Es handelt sich hierbei also sprichwörtlich um „den kleinsten gemeinsamen Nenner“ aller beruflichen Anforderungen. Nicht selten sind die Floskeln mit Superlativen überfrachtet, um den Mangel an Individualität zu kompensieren.
Seitens der Gerichte wurden pauschale Wertungen für unzulässig erklärt und das Recht der Beschäftigten auf individuelle Wertungen gestärkt:
„(...) Der weitere notwendige Zeugnisinhalt bestimmt sich nach dem Zeugnisbrauch. Dieser kann nach Branchen und Berufsgruppen unterschiedlich sein. Lässt ein erteiltes Zeugnis hiernach übliche Formulierungen ohne sachliche Rechtfertigung aus, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ergänzung. Die Auslassung eines bestimmten Inhalts, der von einem einstellenden Arbeitgeber in einem Zeugnis erwartet wird, kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein.“ - Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 12.08.2008 (Az. 9 AZR 632/07)
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein individuelles Zeugnis, das seine Leistungen und Führung so feststellt und würdigt, daß der Leser des Zeugnisses ein anschauliches und zutreffendes Bild von seinen Fähigkeiten, Arbeits-(Geschäfts-)erfolgen und seiner Persönlichkeit erhält, wie es der Wahrheit entspricht. – Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg 6.2.1968 - 4 Ta 14/68
Das Dienstzeugnis ist eine gesetzliche Einrichtung zugunsten des Arbeitnehmers (§ 630 BGB); es soll ihm bei der Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle als Ausweis dienen. Gleichzeitig soll es aber auch eine Unterlage für seine Beurteilung schaffen. Oberster Grundsatz ist daher, daß der Inhalt des Zeugnisses wahr sein muß (...) - Urteil des Bundesgerichthofes vom 26.11.1963 - VI ZR 221/62
Das Argument, dass die Floskeln aufgrund der Rechtssicherheit nicht verändert werden dürfen, bedeutet im Umkehrschluss: Wenn die Textblöcke verändert werden, würden sie einen juristischen Schutz verlieren. Es stellt sich die Frage: Wem gegenüber soll der juristische Schutz bestehen bzw. wer außer Arbeitnehmern/Zeugnisempfängern sollte sich überhaupt über eine Formulierung im Zeugnis beklagen? Möchte man die Arbeitnehmer vor sich selbst schützen? Warum sollten Arbeitnehmer ein Problem mit einer (veränderten) Formulierung haben, die sie selbst vorgeschlagen haben? Hierbei wird die vermeintliche Sicherheit, die mit dem Schlagwort „rechtssicher" vermittelt werden soll, zu einem Zwang zur Unveränderbarkeit erklärt, der dem Konzept eines flexiblen Generator-Tools natürlich widerspricht. Ein Tool ist per Definition immer nur ein Hilfsmittel, das von einer fachkundigen Person bedient wird.
Der Arbeitszeugnis-Generator von zeugnisfairness.de bietet für alle Berufe und alle individuellen Stärken präzise Formulierungsvorschläge, so dass in jedem Einzelfall eine wahrheitsgemäße Bewertung erstellt werden kann.
Fazit: Fazit: Eine Rechtssicherheit besteht bei Arbeitszeugnis-Mustern und Generatoren, die keine berufsspezifischen Formulierungen bereitstellen, schon aus Prinzip nicht. Die Beurteilung in einer Arbeitszeugnis-Urkunde muss in erster Linie der Wahrheit entsprechen und ein pauschaler Wertungstext kann nicht die Wahrheit wiedergeben.
Vorteile der Arbeitszeugnis-Muster
- Sie geben dem Verfasser Sicherheit (im Sinne eines Leitfadens)
- Sie reduzieren formale oder inhaltliche Fehler
- Sie verhindern unbeabsichtigte Mehrdeutigkeiten (im Sinne von „Geheimcodes“)
- Sie können nach dem Copy&Paste-Prinzip in wenigen Minuten erstellt werden
Nachteile der Arbeitszeugnis-Muster
- Gleichlautende Muster erfüllen unweigerlich die gesetzliche Anforderung nicht, dass Zeugnisurkunden der Wahrheit entsprechen müssen
- Ausscheidende Mitarbeiter sind enttäuscht, dass sie identische Zeugnisse erhalten und ihre eigenen Leistungen und Erfolge vom Ex-Arbeitgeber nicht gewürdigt wurden
- Recruiter kennen die üblichen Muster schon auswendig und stören sich an der mangelnden Aussagekraft von Bewerbungsunterlagen
- Der Ruf von Unternehmen leidet unter einem allzu gleichgültigen Umgang mit Zeugnisurkunden
Die Gratis-Musterzeugnisse auf www.zeugnisfairness.de werden ganz bewusst nur in der Note 3 bereitgestellt, da bei einer guten oder sehr guten Leistung individuellere Aussagen unverzichtbar sind, die zur beurteilten Person und zum jeweiligen Beruf passen. Diese Individualisierung übernimmt der Arbeitszeugnis-Generator.
Die Zusammenstellung der Arbeitszeugnis Formulierungen in den Musterzeugnissen und im Generator erfolgte durch Klaus Schiller, Gründer des Portals www.arbeitszeugnis.de. Er hat in den vergangenen 20 Jahren tausende Fach- und Führungskräfte erfolgreich in Zeugnisfragen beraten, siehe Feedback .
Fazit: Arbeitgeber begegnen dem Zeugnis von zwei Seiten: Als Aussteller, wenn Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen und als Empfänger, wenn sich Arbeitnehmer bewerben. Im ersten Fall spart die Verwendung von pauschalen Musterzeugnissen den Personalabteilungen Zeit und Aufwand, es werden aber nicht die rechtlichen Anforderungen an ein wahres Zeugnis erfüllt. Im zweiten Fall erschwert es die Bewerberauswahl, weil die Zeugnisse letztlich nichts über den Bewerber aussagen.
Der Arbeitszeugnis-Generator von www.zeugnisfairness.de bietet eine schnelle und kostengünstige Lösung für diese Problemstellung, da er (nach Beruf und Note) vorausgewählte Arbeitszeugnis Formulierungen anbietet, durch die mit wenigen Klicks ein Zeugnis mit individuellen Formulierungen erstellt werden kann.
Im Durchschnitt: 4,91/5 bei 338 Bewertungen.
Sie können bei jeder Zeugniskategorie zwischen mehreren Formulierungen Ihrer gewünschten Note auswählen, passend für Ihre BerufsgruppeDie Geschichte des Arbeitszeugnisses
Wer sich eingehender mit der Thematik des glaubwürdigen Arbeitszeugnisses befassen möchte, sollte die historischen Hintergründe kennen:
- Im Mittelalter gehörten Ländereien den Grundherren (Adel, Klöster, Bistümer). Das Land wurde von Leibeigenen (Bauern) bewirtschaftet, die im Gegenzug Naturalabgaben leisteten. Außerdem waren sie zu Frondiensten verpflichtet (vrôn = mhd. „was dem Herrn gehört“, slawisch „robot“). Frondienste umfassten eine sehr breite Palette der verschiedensten Tätigkeiten für eine festgelegte Zahl von Tagen pro Jahr. Die Knechte und Mägde der Bauern waren ebenfalls Leibeigene des Grundherren.
- Das ordnungsgemäße Ausscheiden aus dem Dienst wurde ab 1530 laut Reichspolizeiordnung durch ein Zeugnis bescheinigt, ohne das ein neuer Dienstherr keine Einstellung vornehmen durfte. Erst 1807 wurde in Preußen der Zwangsgesindedienst abgeschafft und durch die Gesindeordnung ersetzt.
- 1846 wurde in Preußen das „Gesindedienstbuch“ eingeführt, in das ein Dienstherr „ein vollständiges Zeugnis über die Führung und das Benehmen“, insbesondere über Fleiß, Treue, Gehorsam, sittliches Betragen und Ehrlichkeit eintrug. Dies Gesindedienstbuch musste ein Knecht/eine Magd vor Dienstantritt der örtlichen Polizei vorlegen. Aber ein schlechtes Zeugnis blieb kein lebenslanges Stigma: Wer nachweisen konnte, sich in den letzten zwei Jahren gut geführt zu haben, erhielt ein neues Gesindedienstbuch.
- Die Gesindeordnung behielt Gültigkeit bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900, das allen abhängig Beschäftigten (Fabrikarbeitern, Verkäufern, Dienstmägden) einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis gewährte.
- Seit 1. Januar 2003 bildet der § 109, Absatz 1 GewO (Gewerbeordnung) die Rechtsgrundlage für sämtliche Arbeitnehmer. Hier heißt es:
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (Qualifiziertes Arbeitszeugnis) erstrecken.
Wahrheit und Wohlwollen in Arbeitszeugnissen
Der Bundesgerichtshof urteilte am 26. November 1963: Arbeitgeber sind aufgrund ihrer auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinausweisenden sozialen Mitverantwortung verpflichtet, ein Zeugnis nicht nur der Wahrheit entsprechend, sondern auch mit verständigem Wohlwollen abzufassen. Er soll dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren und ihm eine Chance auf dem Arbeitsmarkt geben.
Das bedeutet: Ein Arbeitgeber darf bei der Erstellung eines Zeugnisses einem ausscheidenden Mitarbeiter nicht absichtlich schaden. Ein im wahrsten Sinne des Wortes vernichtendes Zeugnis geht also zu weit. Die Verpflichtung zu verständigen Wohlwollen ist jedoch keine Aufforderung zur Schönfärberei, sondern eine Mahnung zu konstruktiver statt destruktiver Kritik. Arbeitszeugnis-Formulierungen entstammen also keiner „Geheimsprache“ der Arbeitgeber, vielmehr sind sie Folge einer Rechtsprechung, die dem Schutz des Arbeitnehmers dient.
Schadensersatzplicht
Arbeitgeber sind bei Falschaussagen schadensersatzpflichtig, siehe folgende Entscheidungen:
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 8.5.1989 - 9 Sa 21/89 Hat der frühere Arbeitgeber rechtswidrig und schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt, wobei er sich das Verschulden eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurechnen lassen muss (§§ 278 und 831 BGB), und es entsteht dadurch dem Arbeitnehmer ein Schaden, etwa weil es deshalb nicht zum Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages gekommen ist, so ist er dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz, ggf. in Höhe des beim neuen Arbeitgeber entgangenen Verdienstes verpflichtet. Im Prozess muss allerdings der Arbeitnehmer darlegen und beweisen, daß der potentielle Arbeitgeber bereit gewesen wäre, ihn einzustellen und wegen der (unrichtigen) Auskunft davon Abstand genommen hat.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11.7.1996 - 4 Sa 1534/95 Ein Arbeitgeber, der schuldhaft seine Zeugnispflicht verletzt, schuldet dem Arbeitnehmer Ersatz des dadurch entstehenden Schadens. Der Schadensersatzanspruch kann sowohl wegen Schlechterfüllung (positive Vertragsverletzung) wie auch wegen Schuldnerverzugs gegeben sein. In beiden Fällen setzt der Schadensersatzanspruch voraus, dass das Zeugnis nicht gehörig oder verspätet ausgestellt wurde, dass dem Arbeitnehmer ein Schaden entstanden ist und dass der eingetretene Schaden auf der schuldhaften Verletzung der Zeugnispflicht beruht.